Hygienekonzept Schwimmbadtraining, TC Muräne, Hallenbad Grötzingen
Grundsätzliches
- Teilnahmeverbot am Training besteht für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen,
wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. - Teilnahmeverbot besteht auch für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Geruchs- und Geschmacksstörungen,
Fieber, Husten und/oder Halsschmerzen aufweisen. - Regelmäßiges und situationsabhängiges Waschen der Hände mit Seife oder Nutzung eines wirksamen Desinfektionsmittels.
Ausreichend Hygienemittel wie Seife, Einmalhandtücher und Handdesinfektionsmittel stehen in den Sanitärbereichen und Toiletten des Bads zur Verfügung. - Husten- und Niesetikette müssen eingehalten werden (in die Ellenbeuge, von Personen abgewendet).
- Die ABC-Ausrüstung sowie die Sportbekleidung muss außerhalb der Aktivität sicher in der Tasche verwahrt werden.
- Das vorliegende Hygienekonzept basiert auf
- Coronaverordnung Sport des Kultus- und des Sozial-Ministeriums Baden-Württemberg (18.09.2020)
- Coronaverordnung Bäder und Saunen des Kultus- und des Sozial-Ministeriums Baden-Württemberg (03.09.2020)
- Positionspapier des VDST für den Wiedereinstieg (21.09.2020)
- Erweiterung der Haus- und Badeordnung speziell für die Bäder der Stadt Karlsruhe (19.05.2020)
- Beim Trainingsbetrieb erfolgt eine Datenerhebung aller Teilnehmer, - Name, Vorname und Telefonnummer werden erfasst.
Verantwortlich ist der/die am Trainingsabend verantwortliche Trainer/in bzw. dessen Vertreter/in. Die Liste wird beim verantwortlichen
Trainer bzw. der verantwortlichen Trainerin vorgehalten; diese/r ist auch für die sachgerechte Vernichtung der Daten nach Ablauf von 14 Tagen verantwortlich.
Allgemeines für den Trainings- und Übungsbetrieb
- Keine Ansammlung im Eingangsbereich vor und nach dem Training, das Bad ist nach der Nutzung unverzüglich zu verlassen.
- Abseits des Sportbetriebs Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 m. Ist dies nicht möglich Zutritt oder Verlassen zeitversetzt.
- Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmung sind zu vermeiden.
- Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden unter Einhaltung 1,5 m Mindestabstand oder falls nicht möglich einzeln.
- Während des Trainings- und Übungsbetriebs soll Abstand mindestens 1,5 m eingehalten werden, Ausnahme sind für das
Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- oder Übungssituationen. - Es muss sichergestellt werden, dass an der Wasseroberfläche der Mindestabstand 1,5 m eingehalten wird.
- Ansammlungen von max. 20 Personen sind zulässig (§9 ABS 1 Corona VO 30.09.2020), es sei denn, es sind für
Trainings- oder Übungssituationen zwingend mehr Personen erforderlich. - Für die Einhaltung der Regeln dieses Konzeptes während des Trainings ist der/die am Trainingsabend verantwortliche Trainer/in zuständig.
- Keine Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen, im Ausnahmefall muss diese nach der Ausleihe desinfiziert werden.
- Alle Trainer/innen und Aktive werden über dieses Hygienekonzept in geeigneter Form informiert und bestätigen
dies sowie dass keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen durch Ihre Unterschrift. - Lüftung (Bad) erfolgt durch Badbetreiber.
Verantwortlicher für das Hygienekonzept: Dr. Sabrina Plegnière (Stand 27.09.2020)